Der Jahresbeginn 2026 bringt wieder eine Fülle an gesetzlichen Änderungen.
Was muss bei der Vornahme einer gespaltenen Gewinnverwendung im engeren Sinn beachtet werden?
Einheitliche Kündigungsfristen nunmehr auch für Saisonarbeitskräfte.
Mehrfachsachbezug nicht ausgeschlossen.
Vertreterhaftung für GmbH-Geschäftsführer.
Erhöhte Haftungssätze bei der Arbeitskräfteüberlassung im Baubereich.
Wie Sie vor dem Jahreswechsel nochmals Steuern sparen können.
Für welche Zeiträume gilt der erhöhte Investitionsfreibetrag?
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